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Ratenzahlung Steuern

Wenn Sie Ihre Steuern nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.

Ratenzahlung online beantragen
Beantragen Sie die Ratenzahlung einfach über das Online-Formular.

Ratenzahlung am Schalter beantragen
Sie können die Ratenzahlung auch persönlich am Schalter beantragen. Vereinbaren Sie dafür vorgängig einen TerminExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Definitive Schlussrechnung
Bei einer definitiv veranlagten Schlussrechnung können wir Ihnen maximal 5 Raten gewähren. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine Aufstellung Ihrer monatlichen Einkünfte und Ausgaben (Existenzminimumberechnung). Diese werden wir anschliessend prüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen resp. die Einzahlungsscheine zustellen.

Provisorische Steuerrechnung
Die Fälligkeit der provisorischen Steuern ist der 30. September des laufenden Jahres. Sie erhalten von uns drei Einzahlungsscheine mit Fälligkeit 30. Juni, 30. September, 31. Dezember sowie einen Blanko-Einzahlungsschein. Sollten Sie weitere Einzahlungsscheine wünschen, können Sie das über das Online-Formular beantragen.

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