Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuern innert vorgegebener Frist zu bezahlen? Sie können den Antrag für ein Zahlungsabkommen entweder elektronisch via Online-Formular oder persönlich am Schalter mit vorgängiger Terminvereinbarung stellen.
Unter folgendem Link können Sie einen Termin für den Antrag eines Zahlungsabkommens vereinbaren:
Definitive Schlussrechnung
Bei einer definitiv veranlagten Schlussrechnung können wir Ihnen maximal 5 Raten gewähren. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine Aufstellung Ihrer monatlichen Einkünfte und Ausgaben (Existenzminimumberechnung). Diese werden wir anschliessend prüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen resp. die Einzahlungsscheine zustellen.
Provisorische Steuerrechnung
Die Fälligkeit der provisorischen Steuern ist der 30. September des laufenden Jahres. Sie erhalten von uns drei Einzahlungsscheine mit Fälligkeit 30. Juni, 30. September, 31. Dezember sowie einen Blanko-Einzahlungsschein. Sollten Sie weitere Einzahlungsscheine wünschen, können Sie das ebenfalls über das Online-Formular beantragen.
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steueramt | 044 842 36 03 | steueramt@regensdorf.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzen | 044 842 36 02 | finanzen@regensdorf.ch |