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Namenserklärung

Von einer Namenserklärung spricht man, wenn jemand mittels Erklärung beim Zivilstandsamt seinen Ledignamen wieder annimmt oder ein Kind den Ledignamen des andern Elternteils bekommen soll.

In allen anderen Fällen handelt es sich um eine Namensänderung, welche über das Gemeindeamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beantragen ist.

Bitte füllen Sie bei Interesse an einer Namenserklärung das untenstehende Formular aus. 

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