Die Verordnung dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, der Wahrung der Sicherheit von Personen, Tieren und Eigentum sowie dem Schutz der Umwelt auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Regensdorf.
Sie ergänzt die Gesetzgebung von Bund und Kanton. Weitere Vorschriften bleiben vorbehalten.
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