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Krankenkasse / Individuelle Prämienverbilligung

Krankenkasse
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen, müssen sich gegen Krankheit und Unfall versichern. Diese Grundversicherung ist obligatorisch für alle, unabhängig von Alter, Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Die Anmeldefrist beträgt drei Monate nach Geburt oder Niederlassung in der Schweiz. Die Krankenkasse ist frei wählbar. Eine Übersicht finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Individuelle Prämienverbilligung
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – individuelle Prämienverbilligung (IPV).  Aufgrund des neuen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz ist für die Abklärung und Bearbeitung nicht mehr die Gemeinde zuständig, sondern direkt die SVA. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, können Sie einfach und schnell mit dem neuen Online-Rechner prüfen. Online-Rechner und Anmeldeformular finden Sie auf der Website der SVAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich: 044 448 53 75 oder über das KontaktformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..