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Baubewilligungen

Ab dem 1. April 2025 können Baugesuche in der Gemeinde Regensdorf nur noch digital über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Diese Umstellung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Effizienz.

Weitere Informationen zur Plattform «eBaugesucheZH» und eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie auf der kantonalen Website: portal.ebaugesuche.zh.ch

Für Unterstützung steht Ihnen unser Sekretariat Bau gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen. 

Ordentliches Verfahren (OV)
Im ordentlichen Verfahren (§§ 319 - 321 PBG) treffen die Bewilligungsbehörden ihre Entscheide in der Regel innert 2 Monaten seit der Vorprüfung. Bei Neubauten und grösseren Umbauvorhaben steht eine Zeitspanne von 4 Monaten seit der Vorprüfung zur Verfügung.

Anzeigeverfahren (AV)
Das Anzeigeverfahren kann für kleinere Bauvorhaben angewendet werden, bei welchen keine Interessen Dritter berührt werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage ab Vorprüfung. Bei Bauvorhaben ausserhalb Bauzonen und in überkommunal geschützten Ortsbildern ist das Anzeigeverfahren nicht zulässig.

Reklameanlagen
Reklamen auf privatem Grund,, welche ½ Quadratmeter überschreiten oder beleuchtet sind, unterstehen der Bewilligungspflicht. Reklamen die nicht der Eigenwerbung dienen sind unabhängig der Grösse bewilligungspflichtig.

Meldeverfahren
Lediglich der Meldepflicht unterliegen, unter Vorbehalt des letzten Absatzes:

  • Solaranlagen auf Dächern, soweit sie nach Art. 32 a Raumplanungsverordnung genügend angepasst sind
  • Solaranlagen an Fassaden in Bauzonen, wenn sie nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden, kompakt angeordnet sind, parallel zur Fassade verlaufen, nicht über die Fassadenfläche hinausragen und diese im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen
  • freistehende Solaranlagen in Bauzonen bis zu einer Fläche von 20 m2
  • Solaranlagen in Industrie- und Gewerbezonen auf Dächern, auch wenn sie nicht nach Art. 32 a RPV genügend angepasst sind
  • Solaranlagen an Fassaden sowie freistehende Solaranlagen in Industrie- und Gewerbezonen
  • innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen, sofern sie ein Volumen von 2 m3 nicht überschreiten
  • Erdwärmesonden-Wärmepumpen, wenn alle neu zu erstellenden Erdwärmesonden mindestens 2,5 m Grenzabstand aufweisen und nicht im Bereich von Bau- und Abstandslinien liegen (vorbehalten bleibt in jedem Fall die gewässerschutzrechtliche Bewilligung)
  • Anschlüsse an ein Fernwärmenetz, wenn dieses die Voraussetzungen gemäss § 47 g Besonderen Bauverordnung I erfüllt
  • öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge an bestehenden Fahrzeugabstellplätzen

Bewilligungspflichtig sind sämtliche Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung.

Kontakt

Baukontrolle / Feuerpolizei
Watterstrasse 114
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 36 36
Baurecht
Watterstrasse 114
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 36 01
bau@regensdorf.ch

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